Ihre Trüffelschweine im fränkischen Einheitsbrei

Tee ist nicht gleich Tee: Unterschiede von Lebensmittel- und Arzneitees

Der internationale Tag des Tees feiert jährlich am 21. Mai eines der beliebtesten Heißgetränke der Welt – allein in Deutschland werden laut aktuellen Zahlen* jede Minute knapp 95.000 Tassen Tee getrunken. Der Tag wurde aber nicht nur zum Feiern ins Leben gerufen, sondern gibt ebenso Anlass, darüber aufzuklären, dass Tee auch über den reinen Genuss hinaus vielfältig verwendet werden kann: Arzneitees mit Heilpflanzen können nämlich zur Vorbeugung oder Bekämpfung von gesundheitlichen Beschwerden getrunken werden.

Bei Beschwerden wie Halskratzen, Magenschmerzen oder Symptomen von Stress greifen viele Menschen gerne zu einer heißen Tasse Tee. Während bei Lebensmitteltees der Genuss oder die wohltuende Wärme im Vordergrund stehen, geht es bei Arzneitees vielmehr um die gesundheitsfördernde Wirkung. Diese enthalten nämlich wirkungsvolle Heilpflanzen, die mitunter bereits seit vielen Jahrhunderten bei zahlreichen Beschwerden zum Einsatz kommen. Die wertvollen Pflanzeninhaltsstoffe aus den speziell zusammengesetzten Tees können sich erst bei der richtigen Zubereitung des Tees entfalten. So darf ein Tee auch nur dann Arzneitee genannt werden, wenn Qualität und Wirkstoffgehalt den strengen gesetzlichen Vorgaben des Europäischen Arzneibuchs entsprechen. Arzneitees haben einen therapeutischen Nutzen und dienen anders als Lebensmitteltees nicht als reines Genussmittel.

Arznei- oder Heilpflanzentees sind in der Apotheke zu finden und können zur Linderung verschiedener Beschwerden angewendet werden: Beispielsweise bei Erkältungen, Magen-Darm-Problemen, Harnwegsinfekten oder innerer Unruhe.  Diese Tees unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen:

  • Gesundheitsfördernde Wirkung steht im Mittelpunkt.
  • Genaue Definition darüber, wie hoch der Mindestgehalt an Wirkstoffen in der Heilpflanze zum Zeitpunkt der Abfüllung in die Verpackung sein muss.
  • Festlegung, welche wirksamen Pflanzenteile (Teedrogen) in den Arzneitees verwendet werden dürfen.
  • Einhaltung strenger Grenzwerte für mögliche Schadstoffe.

Lebensmittel-Tees unterliegen geringeren gesetzlichen Anforderungen:

  • Keine Pflicht zur Arzneibuchqualität.
  • Es ist nicht so streng definiert, welche Bestandteile einer Pflanze eingesetzt werden dürfen.

So dürfen z. B. in Kamillentee, der als Arzneimittel zugelassen ist, nur Kamillenblüten verwendet werden. In Lebensmitteltee aus dem Supermarkt dürfen auch andere, nicht wirksame Bestandteile, z. B. die Blätter oder Halme verarbeitet sein.

 

* Quelle: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V., Tee Report 2022

 



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